Datenschutzerklärung auf der Webseite

„Wir verarbeiten auf unserer Webseite doch gar keine personenbezogenen Daten! – Oder?“

Am 25. Mai 2016 trat die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trat in Kraft. Nach einer ‚Übergangszeit‘ müssen die EU-Mitgliedstaaten die Datenschutzgrundverordnung ab dem 25. Mai 2018 nun auch anwenden.
Die DSGVO wird  dann in vielen Teilen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ersetzen.

Für die Betreiber von Webseiten ist nach der neuen DSGVO gesetzlich vorgeschrieben, die Website mit einer Datenschutzerklärung zu versehen. Andernfalls drohen u.U. Kosten bei einer Abmahnung. Auch wenn die derzeitige Abmahnpraxis vor dem Hintergrund wettbewerbsrechtlicher Verstöße vorrangig vor allem den Bereich Onlinehandel betrifft, sollten Sie eine Datenschutzerklärung in die Webseite einfügen.
Die Datenschutzerklärung muss – ähnlich wie das vorgeschriebene ‚Impressum‘ – als Informationsseite zum Datenschutz von jeder Seite des Webangebots mit max. 2 Klicks zu erreichen sein. Gestalterisch/technisch wird dies oftmals gelöst, in dem an der Stelle des bisherigen Links ‚Impressum‘ ein zusätzlicher Link ‚Datenschutz‘ oder ‚Datenschutzerklärung‘ integriert wird. Beide Links können aus Platzgründen oder der hierarchischen Übersichtlichkeit auch im Footer, unten auf jeder Seite angebracht werden.

Der Inhalt der Datenschutzerklärung ist abhängig von den tatsächlich stattfindenden Vorgängen bei denen Daten erhoben werden. Um Webseiten im Browser darstellen zu können, muss die sogenannte IP-Adresse erhoben und gespeichert werden.
Hier schon werden Daten erhoben. Darüber hinaus werden in Formularen Daten übermittelt und bei der Verwendung von Schnittstellen zu Drittanbietern (z.B. Google Maps, facebook, youtube etc.) oder Analyse-Tools und Cookies. Über die Art und Weise wie diese Daten erhoben und weiterverwendet werden, muss der Besucher der Webseite informiert werden.

Informationen zum Thema DSGVO und der Datenschutzerklärung auf Webseiten finden Sie u.a. hier:
https://www.datenschutz.org/datenschutzerklaerung-website
Bundesregierung – Datenschutzrecht novelliert

Nicht alle Webseiten oder Unternehmen benötigen einen monatlichen rechtlichen Support.
Auf den Seiten von e-recht24.de findet sich ein guter Überblick rund um die Datenschutzgrundverordnung und den Datenschutz:
https://www.e-recht24.de/datenschutzgrundverordnung.html